Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über zwei Google-Neuerungen informieren. Eine betrifft in erster Linie Shopbetreiber und gilt für Zielseiten, auf denen persönliche oder finanzielle Informationen angefragt werden. Dazu finden Sie die Infos weiter unten. Die andere betrifft die von Google neu eingeführte +1-Schaltfläche, über die Google Sie als Adwords-Account-Admin in einer Mail informieren wird.
Die Google +1-Schaltfläche
Es handelt sich dabei um einen Button, der analog zum „Like“-Button von Facebook überall im Internet eingeblendet werden kann. Bei Google eingeloggte Nutzer können damit zum Ausdruck bringen, dass sie im Internet etwas gut bewerten. Das kann eine Site, beispielsweise ein Shop oder ein Blog, aber auch ein Element wie eine Adwords-Anzeige und deren Linkziel oder ein generisches Suchergebnis sein. Die beiden letztgenannten Beispiele finden Sie im folgenden Beispiel rot umrandet.
Diese Neuerung betrifft alle Adwords-Kunden und wird in Zukunft sicherlich die organischen Suchergebnisse (Seo) beeinflussen. Im Google-Newsletter steht dazu „Zur Berechnung des Rankings in den organischen Suchergebnissen wird +1 als eines von vielen Signalen verwendet.“ Sie wird sich ebenfalls auf Adwords auswirken, weil ein solches neues Element als Eye-Catcher immer auch die Klickrate (und damit auch den Qualitätsfaktor) beeinflusst. Wenn Sie sich nicht näher mit dem Bereich Social Media (auch Web 2.0 genannt) beschäftigen möchten, ist der folgende Text nicht relevant für Sie. Social Media bedeutet mehr Möglichkeiten und Chancen für Ihre Site – aber eben auch mehr Arbeit und Aufwand für Sie. Google schreibt dazu: „Betrachten Sie die +1-Schaltfläche als eine nützliche Ergänzung, die die Leistung bereits erfolgreicher Suchkampagnen noch steigern kann – jetzt auch weltweit. Unseren aktuellen Blog-Post zum Thema +1-Schaltfläche mit einem erklärenden Video und vielen weiteren Informationen finden Sie im Inside AdWords Blog.“
Als Adwords-Optimierer haben wir keinerlei Einfluss auf die +1-Schaltfläche bei der Anzeigenauslieferung. Sie können die Anzahl der +1-Bewertungen (entspricht "Likes" bei Facebook) nur verbessern, wenn mehr Menschen von Ihrem Angebot überzeugt sind. Natürlich kann man auch Menschen, mit denen man in Netzwerken wie Facebook oder Twitter vernetzt ist, darum bitten, ihre positive Meinung über das eigene Angebote durch Klick auf ein +1 auszudrücken. Eventuell ist es auch sinnvoll, zufriedene Kunden per Newsletter oder auch auf der Site direkt um +1-Bewertungen zu bitten. Um eine gute Strategie für viele +1-Bewertungen zu finden, sollte man eventuell über die Einbeziehung eines Social Media-Dienstleisters nachdenken.
Eingeloggte Nutzer werden die +1-Schaltfläche in Kürze sowohl bei Adwords-Anzeigen wie auch bei generischen Suchergenissen immer sehen können. Was jeder einzelne sieht, bestimmt Google autonom. Eine Steuerungsmöglichkeit innerhalb von Adwords ist nicht vorgesehen. In Zukunft wird es aber eine Auswertungsmöglichkeit geben, wo wir anhand der Statistiken Aussagen zu den Auswirkungen der Schaltfläche machen können. Es gibt auch mögliche Gründe, warum Sie den Butten nicht sehen.
Die einzigen Einflussfaktoren sind derzeit:
1. Zusätzliche Einblendungen der Schaltfläche: Sie oder Ihr Webmaster können über die Google Webmaster-Zentrale auch +1-Schaltflächen auf Ihrer Site einblenden lassen.
2. Ausschalten: Sie oder Ihr Webmaster können versuchen, grundsätzlich die Einblendung der +1-Schaltfläche bei Ihren Adwords-Anzeigen und den generischen Suchergebnissen zu verhindern. Wenn Sie das entsprechende Formular ausfüllen, wird Google „Ihre Anzeigen für eine Deaktivierung dieser Funktionen vorsehen.“
Es gibt nach unseren bisherigen Infos einen entscheidenden Unterschied zwischen zwei Typen von +1-Bewertungen: Typ 1 wird bei organischen Suchergebnissen und bei Adwords-Anzeigen gezeigt. Hier sieht man die Bewertungen immer nur von Menschen, mit denen man im Google-Netzwerk vernetzt ist. Die Vernetzung könnte beispielsweise darin bestehen, dass man einen Nutzer im eigenen Adressbuch bei Google-Mail aufgeführt hat. Bewertet er mit +1, sieht man diese Bewertung mit dem Namen des Bewertenden. Ist man gar nicht vernetzt oder nicht mit diesem Nutzer vernetzt, sieht man die Bewertung nicht. Mit anderen Worten: Jeder Nutzer sieht also andere Bewertungen, weil jeder ein anderes Netzwerk hat. Weiterhin gelten diese Typ 1-Bewertungen nur für die bewertete Page, nicht für die ganze Site. Es wird also eine Bewertung in einer Anzeige nur dann angezeigt, wenn die Anzeige auf exakt die Subpage linkt, die von einem vernetzten Google-Nutzer mit +1 bewertet wurde.
Bei Typ 2 blendet ein Site-Betreiber über die Google-Webmaster-Tools die Schaltfläche auf der eigenen Site ein. Wenn hier eine +1-Bewertung erfolgt, wird sie nach unseren bisherigen Infos für alle Website-Besucher sichtbar sein. Man sieht also nicht nur diejenigen, mit denen man vernetzt ist. Man sieht auch nicht, wie bei Typ 1 die Namen der Menschen, die bewertet haben sondern nur die Anzahl. Weitere Informationen zu den Neuerungen und zur Funktionsweise der +1-Schaltfläche erhalten Sie in der AdWords-Hilfe.
Rechtliche Änderungen für Shops
Google schreibt: Für Zielseiten, auf denen persönliche oder finanzielle Informationen angefragt werden (z.B. zur Bezahlung) gelten seit dem 17. Mai ergänzende Richtlinien, um Transaktionen für Nutzer noch sicherer zu gestalten.
Dazu gehört vor allen Dingen eine klare und sichtbare Beschreibung, wie persönliche Daten verwendet werden, bevor der Nutzer sie eingibt, eine Opt-Out-Möglichkeit aus zukünftigen Marketing-Maßnahmen per Email, Telefon etc. sowie eine SSL-Verschlüsselung für die Übermittlung sensibler Daten wie z.B. Kreditkarten- oder Bankdaten.
Alle Änderungen an unseren Richtlinien finden Sie auf englisch in unserem Policy-Blog http://rdir.inxmail.com/google/d/d.py?ueuv000elby00000d0000eny23 . Den Blog Post zu den oben genannten Änderungen mit weiteren Informationen finden Sie hier http://rdir.inxmail.com/google/d/d.html?ueyv000elby00000d000neti23.
Vermutlich erfüllt ein deutscher Shop die neuen Bedingungen der Google Policy ohnehin schon und es besteht kein Handlungsbedarf. Wir empfehlen trotzdem, dass Sie überprüfen, ob Sie die geänderten Google-Richtlinien erfüllen.
Viele Grüße von den Besserwissern
Frank Velmeke
Quelle: newsletter von - Die Besserwisser -
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