Quelle: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=381892.html
Wie aus der gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 02.03.2011 ersichtlich, strebt die Bundesregierung mit Vorlage der 175 Seiten starken Gesetzesnovelle die Umsetzung europäischer Richtlinienvorgaben zur Telekommunikation an.
Der Fahrplan der Bundesregierung sieht vor, dass der Bundesrat erstmals am 15. April 2011 mit der Novelle befasst wird. Einen Monat später wird die parlamentarische Beratung im Bundestag beginnen. Der Gesetzentwurf soll noch Ende dieses Jahres in Kraft treten. Die Regelungen über den Betrieb von kostenpflichtigen Warteschleifen würden dann im darauf folgenden Jahr wirksam werden.
Sicherlich müssen die Einzelheiten der neuen Regelungen und deren die Call-Center-Branche betreffenden Implikationen erst noch detailliert geprüft werden. Allerdings lässt sich dem ersten Augenschein nach auch jetzt schon feststellen, dass die für die kostenpflichtigen Warteschleifen relevanten Neuerungen eine technische und organisatorische Umstrukturierung für Betreiber von Servicerufnummern bedeuten.
Die Regelungen auszugsweise im Überblick: